Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in allen arbeitsrechtlichen Fragen wie z.B. Abmahnung, Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Arbeitsentgelt, Arbeitszeugnis, Kündigung, Teilzeitarbeit uvm.
Das allgemeine Zivilrecht umfasst alle Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln, so z.B. Kaufverträge und Forderungsangelegenheiten.
Welche Angelegenheiten zählen zum Familienrecht? Ehevertrag, Trennung, Scheidung, Scheidungsfolgenvereinbarung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht uvm.
Ich berate Mieter in allen mietrechtlichen Angelegenheiten wie z.B. Wohnraummietvertrag, Mietminderung, Kaution, Betriebskostenabrechnung, Beendigung des Mietvertrages (Kündigung u.a.), Räumungsklage uvm.
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